Die Rechtschutzversicherung

23 August 2010 von egonm Kommentieren »

In unserer modernen Leistungsgesellschaft wird zum Teil mit harten Bandagen gekämpft. Im Berufs- und Privatleben sind viele nur noch auf ihren persönlichen Vorteil bedacht und fahren die Ellenbogen aus, um ihre Interessen durchzusetzen. Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt – dieser Spruch birgt viel Wahrheit in sich, im Ernstfall scheuen sich jedoch viele Bürger auf ihr gutes Recht zu pochen, aus Angst vor den möglichen Kosten. Abhilfe verspricht der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, die den Versicherten von jedem Kostenrisiko freistellt und ihm die Möglichkeit gibt die Sachlage in Ruhe abzuwägen.

Die Rechtsschutzversicherung prüft im Einzelfall die Erfolgsaussichten eines aufkeimenden Rechtsstreits und gibt dem Versicherten gegebenenfalls grünes Licht um einen Anwalt zu konsultieren und eine Klage bei Gericht einzureichen. Steht die Kostenübernahmezusage, werden unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits die Gebühren für Anwalt, Gericht, Sachverständige und Zeugen komplett übernommen, dies gilt bei einer Niederlage auch für die Kosten des Gegners.

Dem Versicherten obliegt die freie Wahl seines Rechtsbeistands, bei Bedarf kann er von seiner Rechtsschutzversicherung eine Liste kompetenter Anwälte einholen, die sich auf einzelne Fachgebiete spezialisiert haben. Die Rechtsschutzversicherung deckt stets nur einen Teil der Rechtsgebiete ab, für den Otto-Normalverbraucher genügt eine Police mit Miet,- Berufs,- Privat,- und Verkehrsrechtsschutz. Einsparpotential bietet die Wahl eines Familientarifs, in dem Ehepartner und in Ausbildung befindliche Kinder (bis 27 Jahre) beitragsfrei mitversichert werden. Einzelne Versicherungen bieten ihren Kunden die Möglichkeit verschiedene Rechtsgebiete zu einem individuellen Versicherungspaket zusammenzustellen und so maßgeschneiderte Lösungen zu schaffen. Zusätzliches Einsparpotential birgt die Wahl einer Selbstbeteiligung, die sich je nach Höhe unterschiedlich stark beitragssenkend auswirkt.

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