Private Krankenversicherungen zur Zeit der Gesundheitsreform

24 Juni 2010 von Redaktionsdienst Kommentieren »

Private Krankenversicherungen werden gerade im Zeitalter der Gesundheitsreformen für Versicherungsnehmer immer interessanter. Das hat eine ganze Reihe unter-schiedlicher Gründe, die sich sowohl auf den Leistungs- als auch auf den Kostenbereich beziehen.

Viele private Krankenversicherungen gestatten ihren Mitgliedern Facharztbesuche, ohne vorher einen Besuch beim Hausarzt und eine Überweisung zu fordern. Das bedeutet eine Kostenersparnis für die Versicherung und erspart dazu dem Patienten den doppelten Arztbesuch und die meist damit verbundene doppelte Wartezeit.
Auch die freie Krankenhauswahl ist für privat Versicherte kein Wunschtraum, sondern Realität, ebenso die Sicherheit, vom Chefarzt persönlich behandelt zu werden. Und wer sich schon einmal in einem Zwei- oder gar Dreibettzimmer von einer Operation erholen sollte, weiß die Privatsphäre und Ruhe zu schätzen, die ein Einzelzimmer dem Privatpatienten bietet.

Die Höhe der Beiträge bemisst sich nicht nach dem Einkommen, sondern vor allem nach dem Geschlecht sowie dem Alter und Gesundheitszustand des zu Versichernden zur Zeit des  Aufnahmeantrags. Daher verlangen die privaten Krankenversicherungen vom Antragsteller auch immer eine umfangreiche Gesundheitsprüfung und detaillierte Selbstauskunft.
Andererseits spielen aber natürlich die gewünschten Leistungen eine große Rolle, denn ob und in welchem Umfang Brillen und Zahnersatz versichert werden oder ob die Kosten für die Behandlung durch einen Heilpraktiker übernommen werden sollen, kann mit privaten Krankenversicherungen nach Wunsch vereinbart werden. Daneben gibt es noch einigen Spielraum durch die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung.

Kann nun jeder in den Genuss aller Vorteile der privaten Krankenversicherungen kommen? Diese Frage muss mit einem klaren Nein beantwortet werden. Nur Personen, die nicht pflichtversichert sein müssen, können Mitglieder einer PKV sein. Dazu gehören grundsätzlich alle Selbstständigen. Neben diesen ist die Mitgliedschaft für alle Freiberufler (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Journalisten) möglich, für abhängig Beschäftigte anderer Berufsgruppen aber nur, wenn ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Außerdem können die privaten Krankenversicherungen bei der Aufnahme von Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ihr Angebot auf den Basistarif beschränken.

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