Früher brauchte sich der gesetzlich Versicherte beim Zahnarztbesuch kaum Sorgen über die Zahnarztrechnungen zu machen, da im schlimmsten Fall nur zehn oder zwanzig Prozent des Rechnungsbetrages selbst zu tragen waren. Diese Zeiten sind eindeutig vorbei! Heute muss der gesetzlich versicherte Patient bei sehr guten Zahnersatz schon mit Eigenanteilen bis zu 90 Prozent und mehr rechnen. Beispielsweise bezahlt die Gesetzliche Krankenversicherung in den meisten Fällen lediglich 120 Euro Zuschuss pro anfallenden Zahnersatz. Dagegen belaufen sich die Kosten für ein Implantat, das nicht nur der Ästhetik dient, sondern auch den Knochenaufbau bzw. -erhalt sowie die Kaufunktion unterstütz (was bei einfachen Zahnersatz nicht der Fall ist), auf durchschnittlich 2.000 Euro.
Glücklicherweise wird die Eigenverantwortung und der Handlungsbedarf, der durch die großen Versorgungslücken der Gesetzlichen Krankenkasse im Bereich des Zahnersatzes entstehen, den Gesetzlich Versicherten immer mehr bewußt. Das spiegelt sich auch im aktuellen Zahnzusatzversicherung Warentest wieder, der in der Fachzeitschrift “Finanztest” (Ausgabe 5/2010) veröffentlicht wurde. “Stiftung Warentest” hat insgesamt 110 Zahnzusatzversicherungen getestet, dabei aber wieder einmal den großen Fehler gemacht, lediglich den “Zahnersatz” als Beurteilungsmaßstab zu nehmen.
Durch die Fokussierung auf Zahnersatz wird das Testergebnis nicht unerheblich verzerrt, denn inzwischen gehört auch der Bereich der Zahnbehandlungen zu einem ebenso wichtigen Leistungskriterium wie der Zahnersatz. Die Parodontosebehandlung, die immerhin die häufigste Erkrankung nach Karies darstellt, wird nur noch im fortgeschrittenen Stadium von der Gesetzlichen Kasse bezahlt. Im Regelfall drohen jedoch Zuzahlungen von über 700 Euro pro Zahn. Nicht sehr viel besser sieht es bei komplizierten Wurzelbehandlungen aus. Hier liegt der Eigenanteil oft bei rund 500 Euro pro Zahn. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, warum im Finanztest die Leistungen einiger weniger Ausnahme Zahnversicherungen lediglich in Nebensätzen als “Extras” kurz erwähnt werden, jedoch nicht in die Beurteilung einfließen.
Unverständlich ist auch, warum der dritte zahnmedizinische Leistungsbereich, die Kieferorthopädie, nicht als Beurteilungskriterium einfließt. Insbesondere für Kinder und Jugendliche, aber auch für einige Erwachsene, ist gerade dieser Leistungsbereich von entscheidender Bedeutung.
Unter den getesten Zahnzusatzversicherungen schneidet die Central Prodent besser ab, als z. B. die ARAG Z100, obwohl letztere neben Zahnersatz auch sehr umfassend für Wurzel- und Parodontosebehandlungen, sowie für prophylaktische Maßnahmen und sogar für Kieferorthopädie leistet. Die Central Prodent leistet dagegen nur sehr umfangreich für Zahnersatz. Im Bereich der Zahnbehandlung bezahlt die Central Prodent dagegen nur für Kunsstofffüllungen, jedoch nciht für die eben genannten sehr wichtigen Zahnbehandlungen.
Die ARAG Z100 erstattet zwar mit 80 % zehn Prozent weniger als die Central Prodent für sehr guten Zahnersatz, bezahlt dagegen aber neben den eben erwähnten Zahnbehandlungen auch für die professionelle Zahnreinigung, so dass der Patient auch dann von der Zahnversicherung eine Leistung bezieht, wenn kein Ernstfall eintritt. Viel wichtiger ist aber die 80%tige Erstattung von kieferorthopädischen Maßnahmen und vor allem die Summenbegrenzungen nach der achtmonatigen Wartezeit. Die Leistungen der ARAG Z100 sind nur in den ersten beiden Versicherungsjahren begrenzt, während der Versicherte bei der Central Prodent bis zum siebten Jahr warten muss, bis die Zahnzusatzversicherung unbegrenzt leistet.
Es entfallen zwar bei beiden – in der Regel bei allen guten Tarifen – die Begrenzung der erstattungsfähigen Beträge bei einem Unfall, Zahnausfall kannn jedoch auch die Folge einer Krankheit sein (z. B. der schon erwähnten Parodontitis).
Trotz eines sehr weiteren Leistungsspektrums bei der ARAG Z100 wurde dieser Tarif im Finanztest nur mit der Gesamtnote “1,6″ bewertet, während die Central Prodent die Traumnote “1,2″ erhält, was sich primär auf den etwas höheren Erstattungssatz für guten Zahnersatz gründet.
Wie bei jeder Zusatzversicherung macht es kaum einen Sinn einer “Partialanalyse” vorzunehmen, sondern der Interessent sollte immer die Gesamtleistungen der Zahnzusatzversicherungen miteinander vergleichen. Das geht nur wenn man genau weiß, welche Leistungen wichtig sind. Um das heraus zu finden, muss der neue Zahnzusatzversicherung Warentest schon sehr genau gelesen werden (“Finanztest” weist immerhin explizit darauf hin, dass Zahnersatz das Beurteilungskriterium ist).
Übersichtlicher und informativer ist dagegen ein guter Zahnzusatzversicherung Vergleich über das Internet.










